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Das letzte Hemd hat keine Taschen

Der Umgang mit dem Tod fällt in der Gesellschaft bekanntlich schwer.
Immer öfter werde ich zu Notdiensten hinzugerufen, die mir ein bißchen schwer fallen. Wenn Lebenspartner versterben, dann hinterlassen Sie auch eine digitale Spur. In vielen Fällen verfügten die Verstorbenen über PC, Laptop , iPhones und natürlich auch diverse E-Mail Adressen und Logins für Foren. Der Lebenspartner muss nun mit dieser Hinterlassenschaft auskommen. E-Mail Adressen einsehen oder auflösen, Facebook-Mitgliedschaften löschen, Abos beenden und vieles mehr.

Facebook versetzt Konten in eine Art Gedenkzustand. Nur bestätigte Freunde haben Zugriff und können Beiträge zum Gedenken hinterlassen. Deutsche Telekommunikationsunternehmen erlauben einen Zugriff auf die E-Mail Postfächer, wenn die Erbberechtigten ein Erbschein vorlegen können. Bei Apple haben die Erbberechtigen schlechte Karten. In den iCloud-Nutzungsbedingungen schließt Apple ein „Recht der Erbberechtigten“ grundsätzlich aus: „Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, stimmen Sie zu, dass Ihr Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an Ihrer Apple ID oder Ihren Inhalten innerhalb Ihres Accounts im Falle Ihres Todes enden“. Durch Zusendung einer Kopie der Sterbeurkunde kann Apple den Benutzeraccount nur auflösen und alle Inhalte löschen.
Es gibt keine richtige Norm für den Umgang mit solchen Hinterlassenschaften.
Einige Unternehmer versuchen diese Lücke zu füllen.
Dienste wie True Key bieten eine sichere Verwaltung von E-Mail-Passwörtern und Foren-Zugangsdaten.
Selbstverständlich kann man auch auf solche Dienste verzichten.
Dokumentieren Sie ihre digitalen Hinterlassenschaften, denn der Zeitaufwand für die Nachforschungen kann enorm belastend für den Partner werden.